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Ehegattenunterhalt – Überblick aller Unterhaltsarten

Ehegattenunterhalt – Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Rechtliche Grundlage: §§ 1361, 1569–1586b BGB
Relevanz: Umfasst alle Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern

Definition

Ehegattenunterhalt ist der Oberbegriff für alle Unterhaltsansprüche zwischen Ehepartnern – von der Trennung bis nach der Scheidung. Er gliedert sich in zwei Phasen:

  • Trennungsunterhalt: Ab Trennung bis Rechtskraft der Scheidung. Grundsatz: eheliche Solidarität wirkt fort.
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz: Eigenverantwortung, Unterhalt nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Unterhaltstatbestands.

Berechnung

Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Einkommen beider Partner. Im Bezirk des OLG Düsseldorf (zuständig für Neuss) gilt die 3/7-Methode: Der berechtigte Ehegatte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz. Bereinigungen (berufsbedingte Aufwendungen, Kindesunterhalt, Kredite) werden vorher abgezogen.

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