Zum Inhalt springen

Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt berechnen

Düsseldorfer Tabelle – Leitlinie für den Kindesunterhalt

Herausgeber: OLG Düsseldorf (aktualisiert jährlich zum 1. Januar)
Relevanz: Maßgebliche Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt

Definition

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie, die seit 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Sie dient als bundesweite Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts und wird jährlich an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Obwohl sie kein Gesetz ist, wird sie von nahezu allen Familiengerichten in Deutschland – einschließlich des Amtsgerichts Neuss – als verbindliche Berechnungsgrundlage herangezogen.

Wie funktioniert die Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ordnet den Unterhaltsbetrag anhand zweier Faktoren zu:

  • Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen: Das bereinigte Nettoeinkommen wird einer von 15 Einkommensgruppen zugeordnet.
  • Altersstufe des Kindes: 0–5 Jahre, 6–11 Jahre, 12–17 Jahre, ab 18 Jahre.

Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der tatsächlich zu zahlende Kindesunterhalt.

Selbstbehalt

Der Unterhaltspflichtige muss genug für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Für Erwerbstätige liegt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern aktuell bei 1.450 Euro monatlich. Reicht das Einkommen nicht für den vollen Tabellenbetrag, wird ein Mangelfall berechnet.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch

Fragen zur Unterhaltsberechnung? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Neuss oder rufen Sie an: 02131 5953910

☎ Jetzt anrufen Erstberatung anfragen