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Scheidungskosten-Rechner

Berechnen Sie in wenigen Schritten die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung — Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach aktuellem RVG.

Ihre Angaben

Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben

Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere — abzüglich Schulden

Art der Scheidung

Bei einvernehmlicher Scheidung benötigt nur ein Partner einen Anwalt

Voraussichtliche Kosten

Verfahrenswert
Gerichtskosten (2× Gebühr)
Anwaltskosten (1,3 Verfahrens + 1,2 Termin + Pauschale)
MwSt. (19%)
Geschätzte Gesamtkosten
Hinweis: Diese Berechnung dient als Orientierung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (FamGKG). Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall abweichen. Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) erhöhen den Verfahrenswert.

Möchten Sie Ihre genauen Kosten erfahren?

Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Einsparmöglichkeiten.

Kostenlose Ersteinschätzung

So setzen sich die Scheidungskosten zusammen

Die Kosten einer Scheidung in Deutschland setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.

Verfahrenswert (§ 43 FamGKG)

Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Vorhandenes Vermögen wird zu 5 % hinzugerechnet (nach Abzug eines Freibetrags von 60.000 €).

Einvernehmlich vs. streitig

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt — die Kosten werden in der Regel geteilt. Bei einer streitigen Scheidung benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt, wodurch sich die Anwaltskosten verdoppeln.

Verfahrenskostenhilfe

Können Sie die Kosten nicht selbst tragen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Wir prüfen das gerne für Sie.

Persönliche Beratung zu Ihren Scheidungskosten

Jeder Fall ist anders. Lassen Sie sich individuell beraten — wir zeigen Ihnen, wie Sie Kosten sparen können.

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