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Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennung

Trennungsunterhalt – Finanzielle Absicherung vor der Scheidung

Rechtliche Grundlage: § 1361 BGB
Relevanz: Anspruch ab dem Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung

Definition

Der Trennungsunterhalt sichert den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung finanziell ab. Anders als beim nachehelichen Unterhalt besteht während der Trennungszeit noch keine Pflicht zur wirtschaftlichen Eigenverantwortung – die eheliche Solidarität wirkt fort.

Berechnung

Der Trennungsunterhalt berechnet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Als Faustregel gilt: Der berechtigte Ehegatte erhält 3/7 der Differenz beider bereinigten Nettoeinkommen (Süddeutsche Leitlinien: 45%). Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Ehegatten liegt aktuell bei 1.475 Euro monatlich.

Wichtig zu wissen

Auf Trennungsunterhalt kann nicht im Voraus verzichtet werden – auch nicht durch einen Ehevertrag. Ein Verzicht ist erst möglich, wenn der Anspruch bereits besteht und die Voraussetzungen geprüft wurden.

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