24 Fachbegriffe aus dem Familienrecht — verständlich und präzise erklärt.
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Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Recht, den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes festzulegen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts und umfasst die Befugnis der Eltern, den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Es kann separat vom übrigen Sorgerecht übertragen werden, etwa wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt.
Offizielle Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von deutschen Oberlandesgerichten herausgegebene Leitlinie, die den Mindestunterhalt für Kinder in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes festlegt. Sie wird regelmäßig aktualisiert und gilt als Standard in deutschen Familiengerichten.
Unterhaltszahlungen zwischen Eheleuten nach Trennung oder Scheidung.
Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt (während des laufenden Scheidungsverfahrens) und den nachehelichen Unterhalt (nach rechtskräftiger Scheidung). Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Bedürftigkeit des Berechtigten sowie der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.
Notariell beurkundete Vereinbarung zur Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehe.
Ein Ehevertrag (auch Ehevertragsrecht) ermöglicht es Eheleuten oder Verlobten, die gesetzlichen Regelungen zum Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt individuell zu gestalten. Er muss notariell beurkundet werden und kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden.
Die gemeinsam genutzte Wohnung der Eheleute während der Ehe.
Die Ehewohnung ist die Wohnung, die die Ehegatten gemeinsam bewohnen. Im Trennungsfall kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung beantragen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder ein unzumutbares Zusammenleben vorliegt.
Gesamtheit der Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihrem Kind.
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge) und die Vermögenssorge. Verheiratete Eltern haben grundsätzlich gemeinsame elterliche Sorge; bei nicht verheirateten Eltern steht sie zunächst der Mutter allein zu, außer es wird eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
Außergerichtliche Konfliktlösung für Familien durch einen neutralen Vermittler.
Die Familienmediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator Familienmitglieder dabei unterstützt, eigenverantwortlich einvernehmliche Lösungen für Konflikte — z. B. bei Trennung oder Scheidung — zu erarbeiten. Sie ist freiwillig, vertraulich und soll gerichtliche Verfahren vermeiden oder ergänzen.
Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellung.
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ermöglicht es Opfern häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohung, beim Familiengericht schnell und unbürokratisch Schutzanordnungen zu erwirken. Diese können dem Täter verbieten, die Wohnung zu betreten, Kontakt aufzunehmen oder sich dem Opfer zu nähern.
Ehegüterstand, bei dem das Vermögen beider Ehegatten gemeinsam wird.
Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehegatten — einschließlich des vor der Ehe erworbenen Vermögens — zu gemeinsamem Vermögen. Dieser Güterstand muss durch Ehevertrag vereinbart werden und ist in Deutschland vergleichsweise selten, da er erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen kann.
Ehegüterstand mit vollständig getrennten Vermögenssphären.
Die Gütertrennung ist ein durch Ehevertrag zu vereinbarender Güterstand, bei dem jeder Ehegatte sein Vermögen vollständig selbstständig verwaltet und im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich stattfindet. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und Unternehmer zur Haftungsabgrenzung.
Aufteilung des gemeinsamen Hausrats im Rahmen der Scheidung.
Bei der Hausratsteilung werden die gemeinsam genutzten Haushaltsgegenstände auf die Ehegatten aufgeteilt. Einigen sich die Parteien nicht einvernehmlich, kann das Familiengericht eine billige Verteilung nach Billigkeitsgrundsätzen vornehmen. Eigentumsfragen spielen dabei eine Rolle, sind aber nicht allein entscheidend.
Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen und privilegierten volljährigen Kinder.
Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern ihren minderjährigen Kindern und bestimmten volljährigen Kindern (z. B. in der ersten Ausbildung) schulden. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Kind, das bei einem Elternteil lebt, erhält Naturalunterhalt; das andere Elternteil zahlt Barunterhalt.
Unterhaltspflicht nach rechtskräftiger Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach der Scheidung besteht grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt wird nur in gesetzlich geregelten Fällen geschuldet, etwa bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ehebedingten Nachteilen. Er ist zeitlich und der Höhe nach zu begrenzen.
Vertragliche Regelung aller Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (auch Trennungs- und Scheidungsvereinbarung) regelt einvernehmlich die Folgen der Scheidung: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Viele Regelungen bedürfen notarieller Beurkundung oder gerichtlicher Protokollierung.
Recht und Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl des Kindes zu sorgen.
Das Sorgerecht umfasst alle Entscheidungen, die die Person des Kindes betreffen: Erziehung, Bildung, Gesundheit, Aufenthalt, Religion und Vermögensverwaltung. Es wird unterschieden in gemeinsames Sorgerecht (beide Elternteile) und alleiniges Sorgerecht (ein Elternteil). Das Kindeswohl ist stets vorrangig.
Einjährige Trennungszeit als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung.
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttrennungszeit von einem Jahr, bevor eine Scheidung beantragt werden kann. Es soll den Ehegatten Zeit geben, die Trennung zu überdenken. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden ("Trennung von Tisch und Bett").
Unterhalt während des laufenden Trennungsjahres bis zur Scheidung.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung schuldet. Der berechtigte Ehegatte soll während dieser Zeit seinen bisherigen Lebensstandard annähernd aufrechterhalten können. Der Anspruch richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Recht des Kindes und des nicht betreuenden Elternteils auf regelmäßigen Kontakt.
Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) ist primär ein Recht des Kindes, regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Gleichzeitig sind beide Elternteile zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Bei Uneinigkeit regelt das Familiengericht den Umgang; er kann nur aus schwerwiegenden Gründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Gesamtheit der Rechtsnormen zu Unterhaltspflichten innerhalb der Familie.
Das Unterhaltsrecht regelt, wer wem gegenüber unterhaltspflichtig ist und wie der Unterhalt berechnet wird. Es umfasst den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt) sowie den Verwandtenunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle ist das wichtigste Berechnungsinstrument.
Staatliche Unterstützung zur Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) ermöglicht es Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen, gerichtliche Verfahren zu führen, ohne die Kosten vollständig selbst tragen zu müssen. Das Gericht prüft die Bedürftigkeit und die hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung.
Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche hälftig aufgeteilt. Er wird grundsätzlich automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder modifiziert werden.
Betreuungsmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.
Beim Wechselmodell lebt das Kind annähernd gleichwertig bei beiden Elternteilen, z. B. wochenweise. Es setzt eine hohe Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus. Gerichte ordnen es an, wenn es dem Kindeswohl dient. Die Unterhaltsfrage ist beim echten Wechselmodell komplex und wird individuell berechnet.
Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses.
Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Ausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft (dem gesetzlichen Güterstand). Der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, gleicht dem anderen die Hälfte des Unterschieds aus. Anfangsvermögen (bereinigt um Inflation) und Endvermögen werden gegenübergestellt.
Gesetzlicher Güterstand in Deutschland bei fehlender anderweitiger Vereinbarung.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Trotz des Namens bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt; erst bei Beendigung der Ehe (durch Scheidung, Tod oder Ehevertrag) findet ein Zugewinnausgleich statt. Schulden und Haftung bleiben individuell.
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