Nachehelicher Unterhalt – Wann besteht ein Anspruch?
Definition
Der nacheheliche Unterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners gegen den anderen nach Rechtskraft der Scheidung. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt gilt nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte ist grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt verantwortlich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch.
Unterhaltstatbestände
- Betreuungsunterhalt (§ 1570): Wegen Betreuung gemeinsamer Kinder unter 3 Jahren
- Altersunterhalt (§ 1571): Wegen fortgeschrittenen Alters
- Krankheitsunterhalt (§ 1572): Wegen Krankheit oder Gebrechen
- Erwerbslosigkeitsunterhalt (§ 1573): Trotz Bemühungen keine Arbeit gefunden
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2): Eigenes Einkommen reicht nicht für angemessenen Lebensstandard
- Ausbildungsunterhalt (§ 1575): Für eine Ausbildung, die durch die Ehe unterbrochen wurde