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Ratgeber 3 Min. Lesezeit

Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?

Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?

Immobilie in der Zugewinngemeinschaft

Wenn beide Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, fällt das Haus in den Zugewinnausgleich. Die Immobilie gehört dem, der sie gekauft oder geerbt hat — aber die Wertsteigerung während der Ehe wird ausgeglichen.

Gemeinsames Eigentum Stehen beide Partner im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden zu gleichen Teilen. Keiner kann den anderen zum Verkauf oder Auszug zwingen — ohne Gerichtsbeschluss.

Optionen bei der Scheidung

1. Einer übernimmt die Immobilie

Ein Partner kauft den Anteil des anderen. Der Übernehmende zahlt die Hälfte des aktuellen Verkehrswerts (abzüglich noch laufender Kredite). Der andere wird aus dem Grundbuch gelöst und aus der Kreditverpflichtung entlassen.

2. Verkauf und Erlösaufteilung

Die Immobilie wird verkauft. Der Erlös abzüglich Restschuld wird geteilt. Diese Lösung ist oft die einfachste, wenn keiner das Haus allein finanzieren kann.

3. Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Partner eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Der Erlös liegt dabei oft unter dem Marktwert — ein letztes Mittel.

4. Weiterhin gemeinsam halten

In Ausnahmefällen behalten beide die Immobilie — etwa wenn ein Partner mit den Kindern weiter darin wohnt und der andere die Kreditraten als Teil des Unterhalts trägt.

Kredit und Haftung Ein Austrag aus dem Grundbuch befreit nicht automatisch von der Kreditverpflichtung. Die Bank muss der Entlassung zustimmen. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Bank.

Bewertung der Immobilie

Für die faire Aufteilung wird ein aktueller Verkehrswert benötigt. Möglichkeiten:

  • Sachverständigengutachten: Unabhängiges Gutachten (Kosten: 1.500–3.000 Euro)
  • Maklereinschätzung: Kostenlos, aber nicht gerichtsverwertbar
  • Einigung der Partner: Wenn sich beide auf einen Wert einigen können

Ehewohnung während der Trennung

Während des Trennungsjahres kann das Familiengericht einem Partner die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen (§ 1361b BGB). Dies geschieht insbesondere bei:

  • Kindern, die in der Wohnung bleiben sollen
  • Häuslicher Gewalt (Gewaltschutzgesetz)
  • Unbilliger Härte für einen Partner
Praxistipp Regeln Sie die Immobilienfrage möglichst in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. So vermeiden Sie eine teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung.

Häufige Fragen

Muss ich ausziehen, wenn nur mein Partner im Grundbuch steht?

Nicht sofort. Während der Ehe und des Trennungsjahres haben Sie ein Nutzungsrecht an der Ehewohnung — unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

Was passiert mit dem Haus, wenn wir einen Ehevertrag haben?

Ein Ehevertrag kann die Zuordnung der Immobilie klar regeln — z.B. dass sie beim Eigentümer verbleibt, ohne dass der Wert in den Zugewinn fällt.

Kann ich den Hausverkauf verhindern?

Als Miteigentümer können Sie den Verkauf ablehnen. Der andere Partner kann jedoch eine Teilungsversteigerung beantragen.

Weiterführende Informationen

Ehevertrag nachträglich · Zugewinnausgleich · Scheidungskosten

Rechtsanwältin Ahlke Wolf-Arnold
Ahlke Wolf-Arnold
Rechtsanwältin für Familienrecht
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