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Ratgeber 3 Min. Lesezeit

Unterhalt neu berechnen lassen – Wann eine Abänderung möglich ist

Unterhalt neu berechnen lassen — Wann eine Abänderung möglich ist

Wann kann Unterhalt geändert werden?

Ein einmal festgelegter Unterhalt gilt nicht für immer. Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse (mindestens 10% des bisherigen Unterhalts) kann eine Abänderung verlangt werden.

Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Jede Aktualisierung kann eine Neuberechnung des Kindesunterhalts rechtfertigen.

Typische Gründe für eine Abänderung

  • Gehaltsveränderung: Jobverlust, Kündigung, Berentung, Gehaltserhöhung
  • Neues Kind: Weitere Unterhaltspflichten verändern den verfügbaren Betrag
  • Neuer Partner: Zusammenzug oder Heirat kann den Ehegattenunterhalt verringern
  • Volljährigkeit: Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig
  • Altersstufenwechsel: Ändert sich die Altersgruppe in der Düsseldorfer Tabelle, ändert sich der Zahlbetrag
  • Krankheit: Dauerhafte gesundheitliche Veränderungen

Wie läuft die Abänderung ab?

Außergerichtlich

Zunächst sollte der andere Elternteil schriftlich zur Anpassung aufgefordert werden.

Gerichtliches Verfahren

Kommt keine Einigung zustande, kann ein Abänderungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Dauer: ca. 3–6 Monate.

Rückwirkung beachten Eine Abänderung wirkt frühestens ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Auskunft. Wer zu lange wartet, verliert Geld.

Benötigte Unterlagen

  1. Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 12 Monate)
  2. Letzter Steuerbescheid
  3. Nachweis über die Veränderung
  4. Bestehender Unterhaltstitel oder Jugendamtsurkunde
  5. Aufstellung der monatlichen Ausgaben
Praxistipp Sammeln Sie frühzeitig alle Einkommensnachweise. Eine vollständige Dokumentation beschleunigt die Neuberechnung erheblich.

Häufige Fragen

Kann ich Unterhalt einfach kürzen?

Nein. Eigenmächtige Kürzungen können zu Zwangsvollstreckung führen. Der richtige Weg ist ein Abänderungsantrag.

Was kostet ein Abänderungsverfahren?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten.

Gilt die Änderung rückwirkend?

Nur ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung. Schnelles Handeln ist entscheidend.

Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit

Nicht jede Einkommenssteigerung führt automatisch zu mehr Unterhalt. Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt verbleiben, der sein eigenes Existenzminimum sichert:

  • Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.370 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.120 Euro (nicht erwerbstätig)
  • Gegenüber volljährigen Kindern: 1.650 Euro
  • Gegenüber dem Ehegatten: 1.510 Euro (erwerbstätig)

Liegt das bereinigte Nettoeinkommen nach Abzug des Unterhalts unter dem Selbstbehalt, spricht man von einem Mangelfall. In diesem Fall wird der verfügbare Betrag anteilig auf alle Berechtigten verteilt.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Neben dem laufenden Unterhalt können zusätzliche Kosten anfallen, die ebenfalls geltend gemacht werden können:

Sonderbedarf

Einmalige, außergewöhnliche Kosten wie Zahnarztbehandlungen, Klassenfahrten oder Nachhilfe. Beide Eltern tragen diese anteilig nach ihrem Einkommen.

Mehrbedarf

Regelmäßig wiederkehrende Zusatzkosten wie Kindergartenbeträge, Therapiekosten oder Kosten für eine Lernbehinderung. Der Mehrbedarf wird auf den Tabellenunterhalt aufgeschlagen.

Auskunftsanspruch Beide Elternteile haben alle 2 Jahre einen Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des anderen (§ 1605 BGB). Bei Verdacht auf wesentliche Änderungen auch früher.

Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

Verliert der Unterhaltspflichtige seinen Job, muss er sich intensiv um eine neue Stelle bemühen. Solange er das nachweisen kann, wird der Unterhalt auf Basis des Arbeitslosengeldes berechnet. Bemüht er sich nicht ausreichend, kann ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet werden — er muss dann Unterhalt zahlen, als würde er arbeiten.

Bei längerer Arbeitslosigkeit sollten Sie zeitnah einen Abänderungsantrag stellen, um Rückstände zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und beim Antrag beim Amtsgericht Neuss.

Weiterführende Informationen

Unterhaltsberechnung · Unterhaltsrecht

Im Glossar: Kindesunterhalt · Ehegattenunterhalt · Düsseldorfer Tabelle

Rechtsanwältin Ahlke Wolf-Arnold
Ahlke Wolf-Arnold
Rechtsanwältin für Familienrecht
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