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Ratgeber 3 Min. Lesezeit

Ehevertrag nachträglich schließen – Auch während der Ehe möglich

Ehevertrag nachträglich schließen — Geht das?

Ehevertrag ist nicht nur vor der Hochzeit möglich

Viele Menschen glauben, ein Ehevertrag müsse vor der Eheschließung geschlossen werden. Das stimmt nicht. Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe vereinbart werden — auch nach vielen Ehejahren. Er muss lediglich notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB).

Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Ein nachträglicher Ehevertrag kann diesen Güterstand ändern — etwa in eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Gut zu wissen Der nachträgliche Ehevertrag wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Bereits erworbene Ansprüche können nur mit Einschränkungen ausgeschlossen werden.

Wann ist ein nachträglicher Ehevertrag besonders sinnvoll?

  • Selbstständigkeit: Einer der Partner macht sich selbstständig und möchte das Unternehmen vor dem Zugewinnausgleich schützen
  • Erbschaft oder Schenkung: Ein Elternteil überträgt Vermögen, das nicht in den Zugewinn fallen soll
  • Immobilienkauf: Kauf während der Ehe mit unterschiedlichen Eigenkapitalanteilen
  • Trennung absehbar: Dann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Patchwork-Familien: Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen
  • Internationale Bezüge: Wenn ein Partner eine andere Staatsangehörigkeit hat

Was kann geregelt werden?

Güterstand

Die Zugewinngemeinschaft kann durch Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ersetzt werden. Bei der modifizierten Variante werden bestimmte Vermögenswerte (z.B. Betriebsvermögen) vom Ausgleich ausgenommen.

Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt kann begrenzt, gedeckelt oder ausgeschlossen werden. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist hingegen nicht wirksam.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich kann modifiziert oder ausgeschlossen werden — allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Sittenwidrigkeit beachten Ein Ehevertrag, der einen Partner einseitig stark benachteiligt, kann vom Gericht für unwirksam erklärt werden (§ 138 BGB). Insbesondere bei Verträgen kurz vor der Trennung prüft das Gericht die Freiwilligkeit genau.

Ablauf und Kosten

  1. Beratung: Klärung Ihrer Situation und Ziele im Erstgespräch
  2. Entwurf: Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs
  3. Prüfung: Beide Partner sollten den Entwurf von einem eigenen Anwalt prüfen lassen
  4. Beurkundung: Der Vertrag wird beim Notar beurkundet — beide müssen persönlich erscheinen

Die Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Ehepartner (§ 97 GNotKG). Bei einem gemeinsamen Vermögen von 500.000 Euro liegt die Notargebühr bei ca. 1.870 Euro zzgl. Auslagen.

Praxistipp Schließen Sie den Ehevertrag nicht unter Zeitdruck. Wenn ein Partner unter Druck zustimmt, kann das Gericht den Vertrag später für unwirksam erklären.

Häufige Fragen

Kann ich einen Ehevertrag auch während der Trennung schließen?

Ja. Eine solche Vereinbarung wird als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet und regelt Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Ehewohnung.

Braucht jeder Partner einen eigenen Anwalt?

Es ist dringend empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, berät aber nicht über die Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen.

Kann ein bestehender Ehevertrag geändert werden?

Ja, jederzeit einvernehmlich. Auch die Änderung bedarf der notariellen Beurkundung. Einseitig ist eine Anfechtung nur bei Sittenwidrigkeit, Irrtum oder Drohung möglich.

Weiterführende Informationen

Erfahren Sie mehr über Eheverträge und den Zugewinnausgleich. Im Glossar: Ehevertrag · Gütertrennung · Zugewinngemeinschaft

Weitere Ratgeber: Was passiert mit dem Haus? · Scheidungskosten

Rechtsanwältin Ahlke Wolf-Arnold
Ahlke Wolf-Arnold
Rechtsanwältin für Familienrecht
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