Ehevertrag nachträglich schließen — Geht das?
Ehevertrag ist nicht nur vor der Hochzeit möglich
Viele Menschen glauben, ein Ehevertrag müsse vor der Eheschließung geschlossen werden. Das stimmt nicht. Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe vereinbart werden — auch nach vielen Ehejahren. Er muss lediglich notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB).
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Ein nachträglicher Ehevertrag kann diesen Güterstand ändern — etwa in eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Wann ist ein nachträglicher Ehevertrag besonders sinnvoll?
- Selbstständigkeit: Einer der Partner macht sich selbstständig und möchte das Unternehmen vor dem Zugewinnausgleich schützen
- Erbschaft oder Schenkung: Ein Elternteil überträgt Vermögen, das nicht in den Zugewinn fallen soll
- Immobilienkauf: Kauf während der Ehe mit unterschiedlichen Eigenkapitalanteilen
- Trennung absehbar: Dann empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung
- Patchwork-Familien: Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen
- Internationale Bezüge: Wenn ein Partner eine andere Staatsangehörigkeit hat
Was kann geregelt werden?
Güterstand
Die Zugewinngemeinschaft kann durch Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ersetzt werden. Bei der modifizierten Variante werden bestimmte Vermögenswerte (z.B. Betriebsvermögen) vom Ausgleich ausgenommen.
Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt kann begrenzt, gedeckelt oder ausgeschlossen werden. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist hingegen nicht wirksam.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich kann modifiziert oder ausgeschlossen werden — allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ablauf und Kosten
- Beratung: Klärung Ihrer Situation und Ziele im Erstgespräch
- Entwurf: Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs
- Prüfung: Beide Partner sollten den Entwurf von einem eigenen Anwalt prüfen lassen
- Beurkundung: Der Vertrag wird beim Notar beurkundet — beide müssen persönlich erscheinen
Die Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Ehepartner (§ 97 GNotKG). Bei einem gemeinsamen Vermögen von 500.000 Euro liegt die Notargebühr bei ca. 1.870 Euro zzgl. Auslagen.
Häufige Fragen
Kann ich einen Ehevertrag auch während der Trennung schließen?
Ja. Eine solche Vereinbarung wird als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet und regelt Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Ehewohnung.
Braucht jeder Partner einen eigenen Anwalt?
Es ist dringend empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, berät aber nicht über die Sinnhaftigkeit einzelner Regelungen.
Kann ein bestehender Ehevertrag geändert werden?
Ja, jederzeit einvernehmlich. Auch die Änderung bedarf der notariellen Beurkundung. Einseitig ist eine Anfechtung nur bei Sittenwidrigkeit, Irrtum oder Drohung möglich.
Weiterführende Informationen
Erfahren Sie mehr über Eheverträge und den Zugewinnausgleich. Im Glossar: Ehevertrag · Gütertrennung · Zugewinngemeinschaft
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