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Wechselmodell – Kind lebt bei beiden Eltern

Wechselmodell – Paritätische Betreuung nach Trennung

Rechtliche Grundlage: Richterrecht (BGH, Beschluss v. 01.02.2017, XII ZB 601/15)
Relevanz: Alternative zum Residenzmodell bei Sorgerecht

Definition

Beim Wechselmodell (auch: paritätisches Wechselmodell) lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen – typischerweise im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus. Beide Eltern übernehmen annähernd gleich viel Betreuungszeit. Im Gegensatz zum Residenzmodell, bei dem das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, ist beim Wechselmodell die Betreuung nahezu 50/50 aufgeteilt.

Voraussetzungen

  • Kommunikationsfähigkeit: Beide Eltern müssen konstruktiv miteinander kommunizieren können
  • Räumliche Nähe: Beide Wohnungen sollten in der Nähe von Schule/Kita liegen
  • Kindeswille: Das Kind muss sich mit dem Wechsel wohlfühlen
  • Organisatorische Stabilität: Feste Abläufe, doppelte Ausstattung (Kleidung, Spielzeug, Arbeitsmaterialien)

Unterhalt beim Wechselmodell

Beim echten Wechselmodell entfällt der klassische Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Stattdessen tragen beide Eltern die Kosten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Das Kindergeld wird hälftig aufgeteilt.

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