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Gemeinsames Sorgerecht – Rechte und Pflichten beider Eltern

Gemeinsames Sorgerecht – Der Regelfall in Deutschland

Rechtliche Grundlage: §§ 1626, 1627, 1687 BGB
Relevanz: Grundform des Sorgerechts für verheiratete und viele unverheiratete Eltern

Definition

Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt das Recht und die Pflicht haben, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht – es bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen.

Alltagsentscheidungen vs. wesentliche Entscheidungen

Bei gemeinsamer Sorge unterscheidet § 1687 BGB zwischen:

  • Alltagsentscheidungen: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, entscheidet allein (Essen, Kleidung, Hausaufgaben, Arztbesuche bei Erkältung)
  • Wesentliche Entscheidungen: Müssen gemeinsam getroffen werden (Schulwahl, geplante Operationen, Umzug in andere Stadt, Religionszugehörigkeit)

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