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Ratgeber 2 Min. Lesezeit

Wie wird Unterhalt berechnet? – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wie wird Unterhalt berechnet?

Grundlagen der Unterhaltsberechnung

Die Berechnung von Unterhalt in Deutschland folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, der Bedarf des Berechtigten und die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe.

Bereinigtes Nettoeinkommen Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (5% Pauschale) und ehebedingte Verbindlichkeiten abgezogen. Überstunden und Boni werden anteilig berücksichtigt.

Kindesunterhalt berechnen

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind:

  • Einkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen)
  • Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, ab 18)
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten (bei mehreren Kindern erfolgt ggf. eine Herabstufung)

Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (bei Volljährigen vollständig). Der verbleibende Betrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.

Beispielrechnung

Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.200 Euro, ein Kind (8 Jahre) → Einkommensgruppe 3, Altersstufe 2: Tabellenbetrag ca. 558 Euro, abzüglich halbes Kindergeld (125 Euro) = Zahlbetrag ca. 433 Euro.

Ehegattenunterhalt berechnen

Der Ehegattenunterhalt wird nach dem Halbteilungsgrundsatz berechnet: Beide Ehepartner sollen nach der Trennung etwa gleich viel zum Leben haben.

Berechnung: Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Partner, davon 3/7 (nach der Düsseldorfer Tabelle) an den geringer verdienenden Partner.

Unterschied: Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt unterliegt strengeren Voraussetzungen — er besteht nur bei Betreuung kleiner Kinder, Krankheit, Alter oder ehelichen Nachteilen.

Selbstbehalt beachten Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt verbleiben: 1.370 Euro bei Erwerbstätigen (gegenüber minderjährigen Kindern), 1.650 Euro gegenüber volljährigen Kindern oder dem Ehegatten.

Sonderfälle

  • Volljährige Kinder: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, anteilig nach Einkommen
  • Studium: Unterhalt für die Erstausbildung, auch im Studium
  • Patchwork-Familien: Kinder aus verschiedenen Beziehungen werden rangmäßig gleichbehandelt
  • Mangelfall: Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, wird gekürzt
Praxistipp Lassen Sie die Berechnung immer anwaltlich prüfen. Kleine Fehler bei den Abzügen können den monatlichen Unterhalt um 50–100 Euro verändern.

Häufige Fragen

Wird Überstundenvergütung berücksichtigt?

Grundsätzlich ja, aber nur soweit die Überstunden bereits während der Ehe geleistet wurden. Neu aufgenommene Überstunden können unter Umständen unberücksichtigt bleiben.

Muss ich mein gesamtes Vermögen offenlegen?

Ja. Es besteht ein umfassender Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen (§ 1605 BGB).

Kann ich Unterhalt steuerlich absetzen?

Ehegattenunterhalt kann als Sonderausgabe (Realsplitting) oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Kindesunterhalt ist nicht absetzbar — dafür gibt es Kindergeld.

Weiterführende Informationen

Unterhalt neu berechnen · Unterhaltsrecht

Im Glossar: Kindesunterhalt · Düsseldorfer Tabelle · Ehegattenunterhalt

Rechtsanwältin Ahlke Wolf-Arnold
Ahlke Wolf-Arnold
Rechtsanwältin für Familienrecht
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