Wie wird Unterhalt berechnet?
Grundlagen der Unterhaltsberechnung
Die Berechnung von Unterhalt in Deutschland folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, der Bedarf des Berechtigten und die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe.
Kindesunterhalt berechnen
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind:
- Einkommen des Unterhaltspflichtigen (10 Einkommensgruppen)
- Alter des Kindes (4 Altersstufen: 0–5, 6–11, 12–17, ab 18)
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten (bei mehreren Kindern erfolgt ggf. eine Herabstufung)
Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet (bei Volljährigen vollständig). Der verbleibende Betrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.
Beispielrechnung
Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.200 Euro, ein Kind (8 Jahre) → Einkommensgruppe 3, Altersstufe 2: Tabellenbetrag ca. 558 Euro, abzüglich halbes Kindergeld (125 Euro) = Zahlbetrag ca. 433 Euro.
Ehegattenunterhalt berechnen
Der Ehegattenunterhalt wird nach dem Halbteilungsgrundsatz berechnet: Beide Ehepartner sollen nach der Trennung etwa gleich viel zum Leben haben.
Berechnung: Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Partner, davon 3/7 (nach der Düsseldorfer Tabelle) an den geringer verdienenden Partner.
Unterschied: Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt unterliegt strengeren Voraussetzungen — er besteht nur bei Betreuung kleiner Kinder, Krankheit, Alter oder ehelichen Nachteilen.
Sonderfälle
- Volljährige Kinder: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, anteilig nach Einkommen
- Studium: Unterhalt für die Erstausbildung, auch im Studium
- Patchwork-Familien: Kinder aus verschiedenen Beziehungen werden rangmäßig gleichbehandelt
- Mangelfall: Reicht das Einkommen nicht für alle Berechtigten, wird gekürzt
Häufige Fragen
Wird Überstundenvergütung berücksichtigt?
Grundsätzlich ja, aber nur soweit die Überstunden bereits während der Ehe geleistet wurden. Neu aufgenommene Überstunden können unter Umständen unberücksichtigt bleiben.
Muss ich mein gesamtes Vermögen offenlegen?
Ja. Es besteht ein umfassender Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen (§ 1605 BGB).
Kann ich Unterhalt steuerlich absetzen?
Ehegattenunterhalt kann als Sonderausgabe (Realsplitting) oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Kindesunterhalt ist nicht absetzbar — dafür gibt es Kindergeld.
Weiterführende Informationen
Unterhalt neu berechnen · Unterhaltsrecht
Im Glossar: Kindesunterhalt · Düsseldorfer Tabelle · Ehegattenunterhalt