Kindesunterhalt – Was Eltern wissen müssen
Definition
Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den der nicht betreuende Elternteil für den Lebensbedarf seines Kindes leisten muss. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, und unabhängig vom Sorgerecht. Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhalt durch die tägliche Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt).
Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird jährlich angepasst. Er bildet die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Kann der Unterhaltspflichtige diesen Betrag nicht zahlen (Mangelfall), springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein – für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.