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Umgangsrecht – Das Recht auf Kontakt mit dem Kind

Umgangsrecht – Kontakt mit beiden Elternteilen

Rechtliche Grundlage: § 1684 BGB
Relevanz: Unabhängig vom Sorgerecht – steht dem Kind und dem Elternteil zu

Definition

Das Umgangsrecht gewährleistet, dass ein Kind nach der Trennung seiner Eltern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Es ist sowohl ein Recht des Kindes als auch ein Recht und eine Pflicht des nicht betreuenden Elternteils. Das Umgangsrecht besteht unabhängig davon, ob ein Elternteil das Sorgerecht hat oder nicht.

Typische Umgangsregelungen

  • Regelumgang: Jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag
  • Erweitert: Zusätzlich ein Nachmittag unter der Woche
  • Ferienregelung: Hälftige Aufteilung der Schul- und Feiertage
  • Wechselmodell: Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern (z. B. wochenweise)

Umgangsverweigerung

Verweigert ein Elternteil den Umgang, kann der andere beim Familiengericht – am Amtsgericht Neuss – einen Umgangsantrag stellen. Das Gericht kann den Umgang konkret regeln und bei Zuwiderhandlung Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro verhängen.

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