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Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wo lebt das Kind?

Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wer entscheidet, wo das Kind lebt?

Rechtliche Grundlage: § 1631 Abs. 1 BGB
Relevanz: Teilrecht des Sorgerechts, häufiger Streitpunkt bei Trennung

Definition

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der Personensorge und umfasst das Recht zu bestimmen, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern steht dieses Recht beiden zu. Können sich die Eltern nach einer Trennung nicht einigen, kann das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen.

Wann wird es relevant?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird zum Streitpunkt, wenn ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt umziehen möchte oder wenn beide Eltern das Kind bei sich wohnen haben wollen. Ein Umzug innerhalb derselben Stadt ist in der Regel eine Alltagsentscheidung. Ein Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland erfordert die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung.

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