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Zugewinngemeinschaft – Der gesetzliche Güterstand

Zugewinngemeinschaft – Was bedeutet der gesetzliche Güterstand?

Rechtliche Grundlage: §§ 1363–1390 BGB
Relevanz: Betrifft die Vermögensaufteilung bei Scheidung

Definition

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Sie gilt automatisch für alle Ehepaare, die keinen Ehevertrag mit einer anderen Güterstandsregelung geschlossen haben. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet Zugewinngemeinschaft nicht, dass alles gemeinsam gehört. Vielmehr bleibt das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe getrennt.

Was passiert bei Scheidung?

Erst bei Beendigung der Ehe kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen. Dabei wird ermittelt, welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat (Zugewinn). Die Differenz wird hälftig ausgeglichen – der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.

Abgrenzung zu anderen Güterständen

  • Zugewinngemeinschaft: Vermögen getrennt, Zugewinn wird bei Scheidung ausgeglichen (gesetzlicher Standard)
  • Gütertrennung: Kein Zugewinnausgleich, vollständige Trennung der Vermögen
  • Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden gemeinsam (sehr selten, muss notariell vereinbart werden)

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