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Gütertrennung – Kein Zugewinnausgleich bei Scheidung

Gütertrennung – Vollständige Trennung der Vermögen

Rechtliche Grundlage: § 1414 BGB
Relevanz: Alternative zur Zugewinngemeinschaft, vereinbart per Ehevertrag

Definition

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen beider Ehepartner vollständig getrennt – sowohl während der Ehe als auch bei deren Beendigung. Es findet kein Zugewinnausgleich statt. Was ein Partner während der Ehe erwirbt, gehört ausschließlich ihm. Gütertrennung muss in einem notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.

Wann ist Gütertrennung sinnvoll?

  • Wenn ein Ehepartner ein Unternehmen führt und dieses vor dem Zugewinnausgleich schützen möchte
  • Bei erheblichen Vermögensunterschieden
  • Bei Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen
  • Wenn beide Partner wirtschaftlich unabhängig sind

Nachteile beachten

Gütertrennung hat auch steuerliche Nachteile: Der günstigere Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der in der Zugewinngemeinschaft gilt, entfällt. Deshalb empfiehlt sich oft die modifizierte Zugewinngemeinschaft als Kompromiss – einzelne Vermögenswerte werden herausgenommen, der Grundschutz bleibt.

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