Was kostet eine Scheidung? Kosten, Beispiele und Spartipps
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Kosten einer Scheidung bestehen aus zwei Teilen: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen und dem Vermögen der Ehepartner errechnet.
Kostenbeispiele
Einvernehmliche Scheidung
Gemeinsames Nettoeinkommen: 4.000 Euro/Monat → Verfahrenswert: 12.000 Euro
- Gerichtskosten: ca. 398 Euro
- Anwaltskosten (ein Anwalt): ca. 1.600 Euro
- Gesamt: ca. 2.000 Euro
Streitige Scheidung
Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich steigt der Verfahrenswert erheblich:
- Zwei Anwälte erforderlich: ca. 3.200 Euro Anwaltskosten
- Höherer Verfahrenswert durch Folgesachen
- Gesamt: 5.000–15.000 Euro oder mehr
So können Sie Kosten sparen
- Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt nötig — spart ca. 50% der Anwaltskosten (mehr dazu)
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Regeln Sie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen vorab — das senkt den Verfahrenswert
- Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten
- Keine Folgesachen vor Gericht: Je weniger Punkte das Gericht regeln muss, desto günstiger
Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Voraussetzungen:
- Geringes Einkommen (unter ca. 1.400 Euro netto nach Abzügen)
- Kein verwertbares Vermögen
- Die Scheidung hat hinreichende Erfolgsaussicht
Bei VKH übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Einkommen ist eine Ratenzahlung möglich.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Gerichtskosten werden geteilt. Anwaltskosten trägt jeder selbst. Bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt ist eine Kostenteilung üblich.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH-Urteil).
Was kostet der Versorgungsausgleich extra?
Für den Versorgungsausgleich erhöht sich der Verfahrenswert um 10% pro Anwartschaft. Bei 4 Anwartschaften (typisch) ca. 4.800 Euro zusätzlich zum Grundverfahrenswert.
Weiterführende Informationen
Dauer einer Scheidung · Scheidung ohne Anwalt · Trennungsjahr