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Ratgeber 2 Min. Lesezeit

Was kostet eine Scheidung? – Kosten, Beispiele und Spartipps

Was kostet eine Scheidung? Kosten, Beispiele und Spartipps

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Kosten einer Scheidung bestehen aus zwei Teilen: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen und dem Vermögen der Ehepartner errechnet.

Verfahrenswert Der Verfahrenswert beträgt in der Regel das 3-fache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens. Für den Versorgungsausgleich kommen 10% pro Anwartschaft hinzu.

Kostenbeispiele

Einvernehmliche Scheidung

Gemeinsames Nettoeinkommen: 4.000 Euro/Monat → Verfahrenswert: 12.000 Euro

  • Gerichtskosten: ca. 398 Euro
  • Anwaltskosten (ein Anwalt): ca. 1.600 Euro
  • Gesamt: ca. 2.000 Euro

Streitige Scheidung

Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich steigt der Verfahrenswert erheblich:

  • Zwei Anwälte erforderlich: ca. 3.200 Euro Anwaltskosten
  • Höherer Verfahrenswert durch Folgesachen
  • Gesamt: 5.000–15.000 Euro oder mehr

So können Sie Kosten sparen

  1. Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt nötig — spart ca. 50% der Anwaltskosten (mehr dazu)
  2. Scheidungsfolgenvereinbarung: Regeln Sie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen vorab — das senkt den Verfahrenswert
  3. Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten
  4. Keine Folgesachen vor Gericht: Je weniger Punkte das Gericht regeln muss, desto günstiger
Vorsicht bei Billigangeboten Angebote für „Scheidung ab 149 Euro“ sind irreführend. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG) sind festgelegt und können nicht unterschritten werden. Solche Angebote beziehen sich meist nur auf die reine Antragsgebühr.

Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Voraussetzungen:

  • Geringes Einkommen (unter ca. 1.400 Euro netto nach Abzügen)
  • Kein verwertbares Vermögen
  • Die Scheidung hat hinreichende Erfolgsaussicht

Bei VKH übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Einkommen ist eine Ratenzahlung möglich.

Praxistipp Beantragen Sie die Verfahrenskostenhilfe zusammen mit dem Scheidungsantrag. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und prüfen vorab, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Gerichtskosten werden geteilt. Anwaltskosten trägt jeder selbst. Bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt ist eine Kostenteilung üblich.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Seit 2013 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH-Urteil).

Was kostet der Versorgungsausgleich extra?

Für den Versorgungsausgleich erhöht sich der Verfahrenswert um 10% pro Anwartschaft. Bei 4 Anwartschaften (typisch) ca. 4.800 Euro zusätzlich zum Grundverfahrenswert.

Weiterführende Informationen

Dauer einer Scheidung · Scheidung ohne Anwalt · Trennungsjahr

Rechtsanwältin Ahlke Wolf-Arnold
Ahlke Wolf-Arnold
Rechtsanwältin für Familienrecht
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