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Kindesunterhalt – Pflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

Kindesunterhalt – Was Eltern wissen müssen

Rechtliche Grundlage: §§ 1601–1615 BGB
Relevanz: Anspruch aller minderjährigen Kinder, berechnet nach Düsseldorfer Tabelle

Definition

Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den der nicht betreuende Elternteil für den Lebensbedarf seines Kindes leisten muss. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, und unabhängig vom Sorgerecht. Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhalt durch die tägliche Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt).

Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird jährlich angepasst. Er bildet die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Kann der Unterhaltspflichtige diesen Betrag nicht zahlen (Mangelfall), springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein – für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

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