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Scheidungsfolgenvereinbarung – Alles einvernehmlich regeln

Scheidungsfolgenvereinbarung – Einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen

Rechtliche Grundlage: §§ 1378, 1585c BGB
Relevanz: Beschleunigt die Scheidung und spart Kosten

Definition

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehepartnern, in dem sie die wesentlichen Folgen ihrer Scheidung einvernehmlich regeln: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sie muss notariell beurkundet werden und kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzen und verbilligen.

Vorteile

  • Kostensenkung: Bei einvernehmlicher Scheidung deutlich niedrigere Gerichts- und Anwaltskosten
  • Zeitersparnis: Das Verfahren kann auf wenige Monate verkürzt werden
  • Gestaltungsfreiheit: Individuelle Lösungen statt gerichtlicher Standardentscheidungen
  • Konfliktreduzierung: Weniger Streit, insbesondere im Interesse der Kinder

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