Scheidungskosten-Rechner
Berechnen Sie in wenigen Schritten die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung — Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach aktuellem RVG.
Berechnen Sie in wenigen Schritten die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung — Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach aktuellem RVG.
Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben
Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere — abzüglich Schulden
Bei einvernehmlicher Scheidung benötigt nur ein Partner einen Anwalt
Möchten Sie Ihre genauen Kosten erfahren?
Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu Einsparmöglichkeiten.
Kostenlose ErsteinschätzungDie Kosten einer Scheidung in Deutschland setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.
Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Vorhandenes Vermögen wird zu 5 % hinzugerechnet (nach Abzug eines Freibetrags von 60.000 €).
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt — die Kosten werden in der Regel geteilt. Bei einer streitigen Scheidung benötigt jeder Partner einen eigenen Anwalt, wodurch sich die Anwaltskosten verdoppeln.
Können Sie die Kosten nicht selbst tragen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Wir prüfen das gerne für Sie.
Jeder Fall ist anders. Lassen Sie sich individuell beraten — wir zeigen Ihnen, wie Sie Kosten sparen können.