Das Sorgerecht gehört zu den wichtigsten und gleichzeitig sensibelsten Themen im Familienrecht. Bei einer Trennung oder Scheidung stehen Eltern vor der Frage, wie die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder geregelt werden soll. Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Neuss unterstütze ich Sie dabei, die beste Lösung für Ihre Familie zu finden – immer mit dem Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Die elterliche Sorge umfasst nach §§ 1626 ff. BGB das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Sie gliedert sich in drei Bereiche:
Verheiratete Eltern üben das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam aus. Auch nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen – es wird nicht automatisch geändert.
Das gemeinsame Sorgerecht ist der gesetzliche Regelfall. Beide Elternteile entscheiden gemeinsam über wesentliche Angelegenheiten des Kindes – etwa den Schulwechsel, größere medizinische Eingriffe oder einen Umzug ins Ausland. Im Alltag entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein (§ 1687 BGB).
Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht kommt in Betracht, wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Das Familiengericht überträgt das alleinige Sorgerecht nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, beispielsweise:
durch einen Elternteil (Vernachlässigung, Gewalt, Suchtprobleme)
Das Gericht orientiert sich dabei stets am Kindeswohl (§ 1697a BGB) und hört in der Regel auch das Kind selbst an, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Unabhängig vom Sorgerecht hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nicht lebt, und dient dem Erhalt der Eltern-Kind-Beziehung.
Typische Regelungen umfassen:
Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über den Umgang. In Neuss ist das Amtsgericht Neuss als Familiengericht zuständig.
Bei unverheirateten Eltern steht die elterliche Sorge zunächst allein der Mutter zu (§ 1626a BGB). Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht erlangen durch:
Seit der Reform von 2013 kann das Familiengericht dem Vater auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Mutter muss dem nicht zustimmen.
Sorgerechtliche Verfahren werden vor dem Familiengericht am Amtsgericht Neuss geführt. Der typische Ablauf umfasst:
In vielen Fällen lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung durch eine einvernehmliche Regelung vermeiden. Als Ihre Anwältin setze ich mich dafür ein, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten – und vor allem für Ihr Kind – tragbar ist.
Nein. Die Scheidung ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Beide Eltern behalten die elterliche Sorge, es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht und das Gericht gibt dem Antrag statt.
Ein Umzug innerhalb der gleichen Stadt ist in der Regel eine Alltagsentscheidung. Ein Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland betrifft jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils oder einer gerichtlichen Genehmigung.
Das Gericht soll Kinder ab dem 14. Lebensjahr persönlich anhören. In der Praxis werden oft auch jüngere Kinder ab etwa 3-4 Jahren in altersgerechter Weise befragt, wobei ihre Äußerungen je nach Alter und Reife unterschiedlich gewichtet werden.
Die Gerichtskosten in Sorgerechtsverfahren betragen je nach Verfahrenswert in der Regel zwischen 400 und 1.000 Euro. Hinzu kommen Anwaltskosten, die vom Umfang des Verfahrens abhängen. In einem Erstgespräch kann ich Ihnen eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten geben.
Verweigert ein Elternteil den Umgang, kann der andere Elternteil beim Familiengericht einen Umgangsantrag stellen. Das Gericht kann den Umgang konkret regeln und bei Zuwiderhandlung Ordnungsgelder verhängen.
Wenn Sie Fragen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht haben, berate ich Sie gerne. In einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Neuss klären wir Ihre Situation und besprechen die nächsten Schritte. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Lesen Sie unseren Ratgeber: Wer bekommt das Sorgerecht? und Was tun, wenn Umgangsrecht verweigert wird?
Verwandte Rechtsgebiete: Scheidung · Unterhalt · Zugewinnausgleich · Eheverträge
Im Glossar: Elterliche Sorge · Aufenthaltsbestimmungsrecht · Wechselmodell
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